Hinweise für Ihren Aufenthalt in Zell am See
Derzeit gelten keine besonderen Bestimmungen hinsichtlich Impf- oder Genesungsnachweise in der Hotellerie. Die Maskenpflicht gilt nur noch im Gesundheitsbereich (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, etc.).
Details zu den geltenden Bestimmungen finden Sie auch auf den Seiten von Zell am See-Kaprun-Tourismus.
Falls Sie noch Fragen zu den genauen Regelungen oder Test-Möglichkeiten vor Ort haben, kontaktieren Sie uns bitte gerne per E-Mail oder Telefon.