Hinweise für Ihren Aufenthalt in Zell am See
Derzeit gelten keine besonderen Bestimmungen hinsichtlich Impf- oder Genesungsnachweise in der Hotellerie.
Bitte informieren Sie sich über die aktuell geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen. Manche Länder verlangen einen PCR-Test für die Rückreise. Ab dem 20. Dezember braucht man auch für die Einreise nach Österreich einen PCR-Test (ausgenommen hiervon sind Personen, die bereits eine „Booster-Impfung“ bekommen haben).
Details zu den geltenden Bestimmungen finden Sie auch auf den Seiten von Zell am See-Kaprun-Tourismus.
Falls Sie noch Fragen zu den genauen Regelungen oder Test-Möglichkeiten vor Ort haben, kontaktieren Sie uns bitte gerne per E-Mail oder Telefon.